Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist eine Stärkung der freiheitlichen Bürgerrechte. Eine anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten stellt alle 80 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland unter Generalverdacht. Ebenso ist sie kein geeignetes Instrument, um Straftaten zu verhindern. In einem freiheitlich verfassten Rechtsstaat muss es selbstverständlich sein, dass persönliche Daten und das Kommunikationsverhalten der Menschen vor dem anlasslosen Zugriff des Staates geschützt sind.