Heute hat der Ministerrat die geplante Neustrukturierung der Universitätsstandorte Kaiserslautern, Landau und Koblenz beschlossen. Hochschulen, Verbände und Studierende waren zuvor angehört worden. Grundlage der Neuregelung ist ein zwischen der Landesregierung und den Hochschulleitungen vereinbartes Eckpunktepapier.
Was wird geändert?
- Die Universität Koblenz wird verselbstständigt, d.h. ohne Landau fortgeführt.
- Die Technische Universität Kaiserslautern und der Universitätscampus Landau
werden zur Rheinland-Pfälzisch Technischen Universität (RPTU) zusammengelegt.
Was ist das Ziel?
Die genannten Hochschulen erhalten mehr Gestaltungsfreiheit. Sie können im Rahmen ihrer Hochschulautonomie vor allem über die Bildung und Weiterentwicklung ihres wissenschaftlichen Profils selbst entscheiden.
Ab wann gilt die Neuregelung?
Die neue Struktur beginnt am 1. Januar 2023. Zuvor muss der Landtag das entsprechende Gesetz beschließen. Der Gesetzentwurf wird dem Landtag jetzt (nach der zweiten Befassung im Ministerrat) zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet. Mit einer Entscheidung wird im Herbst 2020 gerechnet. In der verbleibenden Zeit haben die Hochschulen ausreichend Zeit für die organisatorischen Schritte zur Umsetzung der Neustrukturierung.
Mein Kommentar:
Als wissenschaftspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion sehe ich die Hochschulen in Koblenz, Kaiserslautern und Landau gut für die Zukunft gerüstet. Die Neustrukturierung bietet ein erhebliches Entwicklungspotenzial bei vereinfachter und übersichtlicherer Verwaltungsstruktur.
Im Wissenschaftsausschuss werden wir alle Einzelheiten des Gesetzes zur Hochschulstruktur-reform noch intensiv prüfen und diskutieren.